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BFH, 25.09.1985 - IX B 21/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung eines Feststellungsbescheids bei Bauherrengemeinschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.03.1978 - IV R 72/74
Zweigliedrige Personengesellschaft - Ausscheiden eines Gesellschafters - …
Auszug aus BFH, 25.09.1985 - IX B 21/85
Wenn die Gesellschaft oder Gemeinschaft jedoch nicht mehr besteht, muß das FA in Kenntnis dessen den Feststellungsbescheid allen Betroffenen einzeln bekanntgeben (§ 183 Abs. 2 AO 1977, Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. März 1978 IV R 72/74, BFHE 125, 116, BStBl II 1978, 503).In diesem Sinne hat der BFH bereits in seinen Urteilen in BFHE 125, 116, BStBl II 1978, 503, und vom 19. Mai 1983 IV R 125/82 (BFHE 139, 1, BStBl II 1984, 15) entschieden.
- BFH, 19.05.1983 - IV R 125/82
Einheitliche Gewinnfeststellung - Verfahrensbeteiligte - Zustellungsmangel - …
Auszug aus BFH, 25.09.1985 - IX B 21/85
In diesem Sinne hat der BFH bereits in seinen Urteilen in BFHE 125, 116, BStBl II 1978, 503, und vom 19. Mai 1983 IV R 125/82 (BFHE 139, 1, BStBl II 1984, 15) entschieden.
- BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88
- Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und …
Wie weit die Vollmacht dieser Personen nach den dem Bauherrenmodell zugrunde liegenden Verträgen reicht und wie lange sie gilt, läßt sich ohne Kenntnis der Verträge nicht eindeutig bestimmen; selbst bei Kenntnis der Verträge bleibt nicht selten fraglich, welcher der Initiatoren zu welchen Handlungen und für welchen Zeitraum bevollmächtigt ist (vgl. den BFH-Beschluß vom 25. September 1985 IX B 21/85, BFH/NV 1986, 250). - BFH, 30.01.1991 - IX B 58/89
Rechtmäßigkeit der Änderung eines Feststellungsbescheides vor Ablauf der …
Der Beschluß des erkennenden Senats vom 25. September 1985 IX B 21/85 (BFH/NV 1986, 250) steht nicht entgegen. - BFH, 28.04.1987 - VIII R 348/83
Differenzierung zwischen verwaltungsinterner Beschlussfassung und Bekanntgabe …
Abgesehen von der Unschädlichkeit der unterlassenen Bekanntgabe an einen Feststellungsbeteiligten für die Wirksamkeit des Feststellungsbescheides gegenüber dem übrigen Beteiligten, dem die Ausfertigung durch das FA unmittelbar zugesandt wurde (Urteile des BFH vom 22. September 1982 IV R 118/80, nicht veröffentlicht - NV - vom 25. September 1985 IX B 21/85, NV), liegt hier insoweit kein Fehler vor.